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Ab Oktober 2027 gilt T+1: Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften wird europaweit auf einen Tag verkürzt – die Umstellung ist beschlossen, die Uhr läuft.
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Vorteil statt Verordnung: Wer rechtzeitig handelt, reduziert Risiken, spart Kosten und macht seine Post-Trade-Prozesse fit für die Zukunft.
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Jetzt vorbereiten: T+1 betrifft Regulatorik, Abläufe, IT und Partnernetzwerke – wer hier smart plant, verwandelt Pflicht in Effizienzgewinn.

T+1 Settlement kommt: Sprint oder Stolperstein?
Die EU hat entschieden: Ab Oktober 2027 gilt europaweit die T+1-Abwicklung. Settlement in nur einem Tag (T+1) wird zum neuen Standard. Die Uhr tickt. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Mehraufwand, Fehler und unnötige Kosten. Doch richtig angepackt, ist T+1 kein Stolperstein, sondern ein echter Effizienzhebel für die Finanzbranche.
TL;DR
T+1 in Kürze: Was steckt dahinter?
T+1 bedeutet: Zwischen Handel und finaler Abwicklung einer Wertpapiertransaktion liegt nur noch ein Werktag – statt bisher zwei (T+2). In einer Finanzwelt, in der Millisekunden über Marktbewegungen entscheiden, zählt Geschwindigkeit nicht nur für den Handel selbst – sondern auch für seine Abwicklung. Der Schritt zur T+1-Abwicklung ist daher ein strategisches Signal für Effizienz, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit.
Die USA und Kanada haben T+1 bereits 2024 eingeführt. Die EU bereitet sich aktuell auf die Umstellung vor. Die neuen Vorschriften sollen ab dem 11. Oktober 2027 gelten. Die politische Entscheidung fiel im November 2024, der Gesetzesrahmen wurde im Juni 2025 finalisiert.
Ein globaler Weckruf
T+1 ist kein europäisches Einzelprojekt – sondern Teil einer globalen Bewegung. Wer auf internationalen Märkten agiert, spürt den Veränderungsdruck bereits jetzt. Denn: Viele andere Regionen sind uns voraus.
China hat bereits seit den 1990er Jahren ein System, bei dem die Wertpapierlieferung am Handelstag (T+0) und die Zahlung am nächsten Tag (T+1) erfolgt.
USA & Kanada haben T+1 im Mai 2024 eingeführt – der Start verlief reibungslos, die Vorarbeit war groß.
Mehrere mittelamerikanische Länder planen die Umstellung bis 2025.
Australien und Brasilien stehen ebenfalls in den Startlöchern: Die regulatorischen Diskussionen laufen, erste Testläufe sind angekündigt.
EU, Schweiz und Großbritannien: Die EU führt T+1 verbindlich zum 11. Oktober 2027 ein. Auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben einen klaren Fahrplan für Oktober 2027.
Die Umstellung auf T+1 ist weltweit greifbar – und kommt mit Ansage. Wer heute international agiert, muss die neue Realität jetzt mitdenken und Maßnahmen ergreifen.

Warum das Ganze? Die Vorteile im Überblick
Wer sich auf T+1 einlässt, profitiert nicht nur regulatorisch – sondern schafft echte betriebliche Mehrwerte.
Weniger Risiko: Weniger Zeit = weniger Spielraum für Ausfälle (Stichwort: Kontrahentenrisiko).
Mehr Liquidität: Kapital wird schneller frei und kann erneut investiert werden.
Geringere Margin-Anforderungen: Schwankungsrisiken sinken, Sicherheitsleistungen auch.
Höhere Effizienz: Die Umstellung zwingt zur Harmonisierung und Automatisierung.
Langfristige Einsparungen: Wer heute in Standardisierung und Automatisierung investiert, spart morgen bei den Betriebskosten.

„T+1 wird Taktgeber für eine schnellere und effizientere Finanzwelt"
Wo es knirscht: Die größten Herausforderungen
1. Regulatorik & Compliance
T+1 muss mit Gesetzen wie MiFID II, CSDR und der EU-Prospektverordnung harmonieren. Auch nationale Richtlinien sind zu beachten.
2. Neue Zeitpläne, neue Abläufe
Cut-Off-Zeiten für FX-Geschäfte, SEPA-Lastschriften oder NAV-Berechnung müssen neu gedacht werden. Insbesondere könnte dies auch bei Fondsanteilsscheingeschäften ein Thema werden.
3. Backoffice-Prozesse & IT
Corporate Actions, NAV-Prozesse, grenzüberschreitende Abwicklung – alles muss auf Geschwindigkeit getrimmt und automatisiert werden. Unterschiedliche Währungen, lange Verwahrketten und kleine Marktteilnehmer machen das nicht einfacher.
4. Kommunikation & SLAs
Zwischen den Beteiligten braucht es abgestimmte SLAs, neue AGBs und eine nahtlose Kommunikation. Klingt banal, ist aber entscheidend.
5. Fondsanteilsscheingeschäfte
Nach aktuellem Stand der CSDR-Anpassung bleibt Artikel 5 unverändert. Das bedeutet: Für Fondsanteilsscheingeschäfte besteht aus regulatorischer Sicht derzeit keine Verpflichtung, den Settlement-Zyklus auf T+1 umzustellen. Allerdings deutet sich bereits an, dass der Druck nicht von der Regulierung, sondern vom Markt kommt. Große ETF-Anbieter haben angekündigt, T+1 auch für ihre Produkte umzusetzen – und global agierende Fondsgesellschaften planen Ähnliches für aktiv gemanagte Produkte.
Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, läuft Gefahr, Prozesse nicht in der nötigen Taktung abzuwickeln – mit direkten Folgen: verspätete Transaktionen, höhere Fehlerraten, aufsichtsrechtliche Strafzahlungen, operative Reputationsrisiken und Performanceverluste aufgrund von zusätzliche nötigem Liquiditätsmanagements. Besonders kritisch wird es bei grenzüberschreitenden Geschäften mit engen Zeitfenstern und multiplen Akteuren.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Die Umstellung auf T+1 kommt – und betrifft vor allem Verwahrstellen, Asset Manager, Banken sowie ihre externen Dienstleister. Entscheidend ist jetzt, dass Unternehmen sich strukturiert vorbereiten und ihre internen, wie externen Abläufe rechtzeitig auf das neue Settlement ausrichten. Eine moderne und flexible Post-Trade-Landschaft ist entscheidend, damit T+1 erfolgreich umgesetzt werden kann.
Dafür brauchte es insbesondere folgende Schritte:
Betroffenheit gezielt analysieren: Welche Produkte, Geschäftsbereiche und Prozesse sind von der Umstellung konkret betroffen? Besonders relevant: Fondanteilscheingeschäfte und die NAV-Berechnung.
Verwahrketten verschlanken: Bestehen unnötige Schnittstellen oder redundante Schritte in der Abwicklung? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Komplexität zu reduzieren.
Zeitfenster und Abläufe neu definieren: Welche Prozesse müssen zeitlich vorgezogen werden? Wer ist für welche Aufgabe bis wann verantwortlich?
Externe Partner frühzeitig einbinden: Eine enge Abstimmung mit Verwahrstellen, Brokern, Asset Managern und IT-Dienstleistern ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang und das Beseitigen häufig auftretender Abwicklungsfehler.
Branchenwissen aktiv nutzen: Der Austausch in Arbeitsgruppen von BVI, ESMA oder nationalen Verbänden bietet Zugang zu aktuellen Entwicklungen, Marktstandards und Lessons Learned.
Technologische Innovationen mitdenken: Digitale Fondsanteilsscheine, Blockchain-basierte Abwicklung oder automatisierte Matching-Tools können mittelfristig zusätzliche Effizienzpotenziale eröffnen.

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T+1 ist kein reines IT-Projekt. Es ist ein Strategiethema.
Die Umstellung auf T+1 ist komplex – aber machbar. Wer rechtzeitig handelt, macht nicht nur einen Haken an die Regulierung, sondern nutzt T+1 als Chance: für bessere Prozesse, zufriedene Kund:innen und einen echten Effizienzboost.
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Jonas Prokopp
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