Wir finden: Die digitale Welt sollte für alle offen sein. Deswegen unterstützen unsere CPACC-zertifizierten Berater:innen, digitale Angebote nachhaltig barrierefrei zu gestalten!
Chancengleichheit im barrierefreien Web
Inklusion stärken, Chancen kreieren
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Erfolgskriterien für digitale Barrierefreiheit
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Usability & Design
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Development
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Content
Das tun wir für mehr Barrierefreiheit
Tauschen wir uns aus
Dennis Hutzel
Consultant
+49 1525 9434524
FAQ
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen ohne Schwierigkeiten und fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen können. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen verbessern soll, um sie für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar zu machen. Das Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu fördern.
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um. Es schreibt vor, dass bestimmte digitale Inhalte wie Webseiten und mobile Anwendungen den Zugänglichkeitsstandards entsprechen müssen, die in der Regel auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basieren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist verpflichtend für Unternehmen und Organisationen, die öffentlich zugängliche Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Bankwesen, Transport und elektronische Kommunikation. Im Gesetz wird zwischen Produkten und Dienstleistungen unterschieden, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden. Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich im Bereich B2B (Business to Business) angeboten werden, sind aktuell nicht vom BFSG betroffen.
In § 1 Absatz 2 und 3 BFSG werden alle Produkte und Dienstleistungen genannt, die in den Anwendungsbereich fallen.
Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
- Telekommunikationsdienste
- E-Books
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
Beide Gesetze bilden ein Gesamtkonzept zur Stärkung der Barrierefreiheit in Deutschland. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein Grundsatzgesetz zur Förderung der Gleichstellung und zum Abbau von Barrieren, das sich vor allem an öffentliche Stellen richtet, während das BFSG speziell auf die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen der Privatwirtschaft abzielt und sich an europäischen Vorgaben orientiert.
Das BGG deckt einen breiten Anwendungsbereich ab, der unter anderem folgende Bereiche umfasst:
Information und Kommunikation
Bau und Verkehr
Bildung und Kultur
Freizeit und Sport
Das BFSG hat einen engeren Anwendungsbereich und konzentriert sich in erster Linie auf folgende Bereiche:
Barrierefreie Angebote im Online-Handel
Barrierefreie Anwendungen und Einrichtungen im öffentlichen Personenverkehr
Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Telekommunikation
Beide Gesetze ergänzen sich im Hinblick auf das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können.
Für die digitale Barrierefreiheit ist die EN 301 549 relevant (für die Webseiten der öffentlichen Stellen des Bundes ist sie gemäß BITV 2.0 bereits maßgeblich). Die Norm enthält allgemeine Grundsätze und Anforderungen für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen. Sie gilt für alle Arten von IKT, einschließlich Websites, Software, mobile Anwendungen und Geräte.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Für bestimmte Dienstleistungen oder Selbstbedienungsterminals gelten Übergangsfristen.
Die Überwachung der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfolgt auf mehrere Ebenen:
1. Marktüberwachung: Die Bundesanstalt für Marktüberwachung und Sicherheit (BAS) sowie Landesbehörden kontrollieren die Einhaltung des BFSG und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
2. Ombudsgremien: Ombudsgremien auf Landesebene und die Schlichtungsstelle für Behindertengleichstellung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
3. Selbstverpflichtungen und Zertifizierungen: Unternehmen können sich zur Einhaltung des BFSG verpflichten oder sich zertifizieren lassen, um Vertrauen zu fördern.
4. Zivilrechtliche Klagen: Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die das BFSG nicht einhalten.
Insgesamt sorgt ein Mix aus staatlicher Überwachung, freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaft und rechtlichen Mitteln für die Umsetzung des BFSG.
Mehr dazu: Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Einfache Sprache und Leichte Sprache werden oft synonym verwendet, aber es gibt eine klare Abgrenzung:
Einfache Sprache
- für Menschen mit Lernschwierigkeiten, leichter geistiger Einschränkung oder mittelmäßigen Sprachkenntnissen
- vereinfachte Version der deutschen Standardsprache
- kein festes Regelwerk
Leichte Sprache
- für Menschen mit massiven Lernschwierigkeiten, geistiger Einschränkung oder geringen Sprachkenntnissen
- Texte auf Wort-, Satz- und Textebene inhaltlich stark vereinfacht
- klare Regeln, die für Deutschland vom Netzwerk Leichte Sprache empfohlen werden
In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist festgelegt, welche Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt werden müssen:
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
1. Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
2. Hinweise zur Navigation,
3. eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
4.Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
Für Bankdienstleistungen gilt zusätzlich, dass die Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistung für Verbraucher verständlich sind, ohne dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats überschreitet.
Barrierefreie Nicht-Web-Dokumente sind digitale Dokumente, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar gemacht wurden. Dies bedeutet, dass diese Dokumente so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen wahrgenommen, verstanden und genutzt werden können. Beispiele für Nicht-Web-Dokumente sind PDF-Dateien, Word-Dokumente, Excel-Tabellen, PowerPoint-Präsentationen und E-Books.
Einige wichtige Aspekte der Barrierefreiheit bei Nicht-Web-Dokumenten sind:
- Textalternativen für Bilder: Bilder sollten mit einem Text versehen sein, der den Inhalt des Bildes beschreibt.
- Strukturierung des Dokuments: Das Dokument sollte klar strukturiert sein und Überschriften, Absätze und Listen verwenden.
- Verwendbarkeit von Tastatur und Bildschirmlesegerät: Das Dokument sollte mit der Tastatur und einem - Bildschirmlesegerät navigiert und bedient werden können.
- Farbgestaltung: Die Farben sollten so gewählt sein, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen gut sichtbar sind.
- Vermeidung von komplexen Layouts: Das Layout des Dokuments sollte einfach und übersichtlich sein.
Die freiwillige Umsetzung des BFSG bringt Unternehmen, Organisationen und der Gesellschaft viele Vorteile. Unternehmen und Organisationen können durch die freiwillige Umsetzung ihr Image verbessern, ihren Kundenkreis erweitern, Wettbewerbsvorteile erlangen, Kosten sparen und Rechtssicherheit schaffen. Die Gesellschaft profitiert von einer besseren Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen, dem Abbau von Barrieren und einem stärkeren sozialen Miteinander.
Insgesamt ist die freiwillige Umsetzung nicht nur ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine kluge strategische Entscheidung, die langfristig zum Erfolg des Unternehmens beitragen kann.
Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Erklärvideo von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz