4 starke Innovationstreiber für Unternehmen
Was treibt digitale Innovation? Geht es noch um große Visionen oder darum, reale Probleme in unsicheren Zeiten zu lösen?
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Unsere Welt wird digitaler und digitaler: 95 Prozent der Menschen zwischen 16 und 74 Jahren surfen im Internet, 81 Prozent kaufen online ein, 49 Prozent erledigen hier ihre Bankgeschäfte und 48 Prozent nutzen soziale Netzwerke. Auch der Anteil älterer Nutzer:innen steigt: 57 Prozent über 65 Jahre haben bereits Einkäufe über das Internet für den privaten Gebrauch getätigt.
Aber immer noch schließen digitale Barrieren Menschen vom digitalen Angebot aus. Die Web Content Accessibility Guidelines und daraus entstandene Richtlinien sollen das ändern.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Seit 2019 verpflichtet die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung öffentlichen Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffene Branchen zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen
In Deutschland gibt es rund 8 Millionen Menschen mit Behinderungen, die potenziell von digitalen Barrieren betroffen sind
Gute User Experience und digitale Barrierefreiheit sind für viele Menschen unerlässlich, um ihren Alltag zu bewältigen
Das Erkennen und Beheben digitaler Barrieren ist ein umfangreicher und mehrmonatiger Prozess
Mit dem Konzept der Barrierefreiheit verbinden viele zunächst behindertengerechte Räumlichkeiten oder öffentliche Räume. Doch auch in der digitalen Welt gibt es Barrieren.
Digitale Barrierefreiheit soll gewährleisten, dass digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, geistigen oder sensorischen Einschränkungen. Dabei sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit eng mit verschiedenen Richtlinien und DIN-Normen verknüpft – beispielsweise mit denen für eine gute Usability und für die grundsätzliche Orientierung am Bedarf des Menschen.
Digitale Barrieren betreffen Menschen, die dauerhaft, vorübergehend oder situationsbedingt eingeschränkt sind. Bis zum Jahresende 2021 lebten laut Statistischem Bundesamt allein in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen mit Seh-, Hör-, Lern-, Gehbehinderungen oder psychischen Erkrankungen. Hinzu kommen diejenigen, die aufgrund temporärer Krankheiten oder situativer Einschränkungen wie Lärm, schlechter Lichtverhältnisse oder auch einer vergessenen Lesebrille auf barrierefreie digitale Inhalte angewiesen sind.
Das summiert sich: Für 10 Prozent der Menschen ist digitale Barrierefreiheit unerlässlich, für 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent hilfreich. Und obwohl diese Zahlen so hoch sind, passen aktuell wenige Unternehmen ihre digitalen Angebote dementsprechend an. Das soll sich ändern.
Mögliche Einschränkungen, die Menschen die Bewegung im digitalen Raum erschweren können.
Um Konsistenz und ein besseres Verständnis für barrierefreie Angebote zu schaffen, hat die Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums übergeordnete Standards und Regeln definiert.
Grundlage der digitalen Barrierefreiheit sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Dieser internationale Standard definiert relevante Prinzipien und messbare Erfolgskriterien und ergibt einen übergeordneten Leitfaden für die Entwicklung und Gestaltung barrierefreier Webinhalte.
Die WCAG sind wiederum Basis für die europäische Norm EN 301 549 und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Regelwerke lassen sich in vier Prinzipien gliedern:
Wahrnehmbarkeit: Nutzer:innen müssen Informationen auch mit Einschränkungen wahrnehmen können
Bedienbarkeit: Die Navigation und Komponenten müssen alternativ bedienbar sein
Verständlichkeit: Informationen und Bedienung müssen verständlich sein
Robustheit: Inhalte müssen von assistiven Technologien interpretiert werden können
Die verschiedenen Anforderungen dienen allgemein als Richtlinie und Unterstützung für alle, die sich an Vorgaben orientieren möchten und rein rechtlich mit dem Thema auseinandersetzen müssen.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung versucht barrierefreie Informationstechnik zu schaffen. Sie verpflichtet in erster Linie öffentliche Stellen des Bundes, wie Behörden, Ministerien oder Ämter, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen nach diesem einheitlichen Standard sicherzustellen.
Das neuere Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt auf ausgewählte Produkte und Dienstleistungen privater Wirtschaftsakteure ab, die nach dem 28. Juni 2025 veröffentlicht werden. Das umfasst zum Beispiel E-Book Lesegeräte, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen für Verbraucher, den E-Commerce oder Telekommunikationsdienste.
Um die Einhaltung der Richtlinien zu gewährleisten, wird es in Zukunft stichprobenartige oder von Betroffenen beantragte Barrierefreiheitsprüfungen geben, die zu Mahnungen oder Bußgeldern führen können.
Basierend auf den WCAG 2.1 ergeben sich zahlreiche Erfolgskriterien, die bei der Gestaltung und Entwicklung für ein barrierefreies Web beachtet werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
Eine übersichtliche Seitenstruktur mit Überschriften, Absätzen und Listen
Ausreichender Kontrast zwischen Texten, Interaktionselemente und Hintergrund
Flexible Darstellung (Anpassung von Kontrast, Farbe und Text-Größe)
Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte, damit Screenreader diese erfassen können
Untertitel und alternative Medien für Audio und Video
Bereitstellung einer Tastatur-Navigation
Ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen
Warum ist es wichtig, dass Websites und Apps nicht nur benutzerfreundlich, sondern auch barrierefrei sind? Und warum profitieren alle davon?
Förderung der digitalen Teilhabe und Gleichberechtigung: Barrierefreie Angebote erreichen mit ihren Inhalten gleichermaßen Menschen mit und ohne Behinderung. Das zeigt, dass soziale Verantwortung ein relevanter Faktor ist.
Zufriedenere Kund:innen und Wettbewerbsvorteil: Eine benutzerfreundliche und barrierefreie Website oder App führt Nutzende schneller und effizienter zum Ziel. Zufriedene Kund:innen kommen viel wahrscheinlicher wieder und empfehlen ein Angebot weiter.
Verbesserte SEO-Performance und Reichweite: Suchmaschinen belohnen Barrierefreiheit, da viele Best Practices zur Verbesserung der Barrierefreiheit auch die Sichtbarkeit in den Suchmaschinen verbessern.
Gesetzeskonformität: Verschiedenen Verordnungen und Gesetze verpflichten zu einem barrierefrei gestalteten Online-Auftritt. Durch frühzeitiges Handeln kann man der gesetzlichen Pflicht zuvorkommen.
Treiber für Innovation: Die Umsetzung digitale Barrierefreiheit kann dazu führen, dass neue Wege zur Gestaltung gefunden werden oder neue Technologien und Lösungen entwickelt werden, die für aller Nutzende zugänglich sind.
Eine Anwendung barrierefrei zu gestalten, erfordert in der Regel mehr als einige einmalige Anpassungen. Im Optimalfall wird Barrierefreiheit von der Konzeption, über das Design und die technische Umsetzung bis hin zur Redaktion gedacht. Verschiedene Abteilungen sollten frühzeitig kooperieren, um den Prozess reibungslos durchzuführen.
Informiere und schule Teams und beteiligte Personen, um ein Bewusstsein zu erzeugen und digitale Barrierefreiheit zu einem wichtigen Thema im Unternehmen zu machen.
Mache eine Bestandsaufnahme bestehender Websites und Anwendungen, um Schwachstellen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Priorisiere die erlangten Erkenntnisse, um mit der Beseitigung der wichtigsten Barrieren zu beginnen.
Erstelle einen Plan, wann welche Anpassungen vorgenommen werden sollen und vergiss nicht kontinuierlich mit verschiedenen Hilfsmitteln oder auch betroffenen Personen zu Testen.
Beziehe digitale Barrierefreiheit von Anfang an in Content-, Design- und Entwicklungsanforderungen ein, um im weiteren Verlauf Kosten und Aufwände zu sparen.
Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mit der Überarbeitung einzelner Barrieren abgeschlossen ist. Denn: Auch eine digitale Anwendung lebt dynamisch weiter und muss mit den sich ändernden Richtlinien Schritt halten. Es ist ein überwältigendes Thema und erste Berührungspunkte können durchaus verunsichernd sein. Aber der Mehrwert überzeugt. Deswegen gilt: Das Thema Barrierefreiheit von Anfang an groß denken aber erstmal klein anzufangen – step by step.
Du merkst: In unserer digital vernetzten Welt ist digitale Barrierefreiheit nicht nur ein rechtlicher Imperativ, ethisches Gebot oder eine Frage der Corporate Social Responsibility, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für Unternehmen.
Du möchtest dich auf den Weg zu digitaler Barrierefreiheit machen, weißt aber noch nicht, was deine nächsten Schritte sein sollen? Wir begleiten dich gern bei der Reise dein digitales Angebot barrierefrei zu machen!
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